CDU Kreisverband Ostalb

Frauen Union


Willkommen bei der Frauen Union Ostalb!


Die Frauen Union ist die Lobby für die Anliegen von Frauen in der CDU und in der Politik.

Eine starke und moderne politische Kraft, die Einfluss nimmt, Entscheidungen trifft und Veränderungen bewirkt. Für ein faires Miteinander. Für eine partnerschaftliche Gesellschaft. 

Hier geht es zur Frauen Union der CDU Deutschlands
 

Präambel

Die Frauen Union der CDU Deutschlands ist dem christlichen Verständnis vom Menschen und den Grundwerten Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit verpflichtet. Sie sind Grundlage christlich demokratischer Politik.Die Frauen Union ist davon überzeugt, dass die soziale Verpflichtung für einmenschliches Miteinander, für verantwortliches Handeln zur Bewahrung derSchöpfung nur erreicht werden kann, wenn Frauen auf allen Ebenen und inallen Bereichen an verantwortlicher Stelle mitwirken.In dem Wissen, dass die Mitarbeit und Mitverantwortung von Frauen in Politikund Gesellschaft unverzichtbar sind, gibt sich die Frauen Union der CDUDeutschlands die folgende Satzung.

Die Frauen Union der CDU hat die Aufgaben

Geschichte der Frauen Union und ihre Ziele

Die Frauen Union ist der organisatorische Zusammenschluss der Frauen in der CDU. Die Geschichte der Frauen Union reicht weit zurück. Sie hat ihre geistigen Wurzeln in der bürgerlich-christlichen Frauenbewegung, die um 1848 entsteht. Nach dem Ende des zweiten Weltkrieges wollen die Frauen in der CDU selbst für ihre Rechte und politischen Ziele eintreten.

Bereits am 1. Mai 1948 konstituiert sich in Frankfurt die „Frauengemeinschaft der CDU/CSU Deutschlands“. Vorsitzende der neuen Organisation wird Helene Weber, eine erfahrene Politikerin und Mitverfasserin des Grundgesetzes. Am 22./23. September 1951 konstituiert sich der „Bundesfrauenausschuss der CDU“. Der Ausschuss wird von zwei Frauen geleitet. Helene Weber und Maria Eichelbaum übernehmen das Amt der Vorsitzenden.

Im Mittelpunkt der Arbeit des Bundesfrauenausschusses stehen in den 50er Jahren die wirtschaftliche und rechtliche Gleichstellung der Frau, die Korrektur des Lohnsystems, die Reform des Sozialversicherungswesens sowie bereits Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

1956 wird die Umbenennung des Frauenausschusses in „Frauenvereinigung der CDU“ beschlossen und am 24./25. November 1956 die Satzung verabschiedet.

Das Engagement der Frauen in der CDU findet ihren Niederschlag in der Einführung der Witwenrente (1949), im Mutterschutzgesetz (1952), in der Einführung des Kindergeldes (1955) sowie im Verbot der Frauenlohngruppen (1957). Auch das erste Gleichberechtigungsgesetz von 1957 trägt die Handschrift der CDU Frauen. Hierin wurde u.a. das Letztentscheidungsrecht des Mannes in Familienangelegenheiten und sein Kündigungsrecht gegenüber dem Arbeitgeber der Frau gestrichen.

Am 8./9. November 1958 findet der erste Bundesdelegiertentag statt. Aenne Brauksiepe wird zur Vorsitzenden gewählt und hat dieses Amt bis 1971 inne. Dem massiven Druck von Helene Weber und Aenne Brauskiepe ist es zu verdanken, das 1961 Elisabeth Schwarzhaupt Gesundheitsministerin wurde. Das persönliche Engagement von Aenne Brauksiepe gilt neben der Frau in der Familie vor allem dem Thema „Frau und Arbeitswelt“. Sie thematisierte das Missverhältnis zwischen den gesellschaftlichen Normen und den Wünschen der Frauen für ihre eigene Lebensgestaltung. Aenne Brauksiepe forderte das Recht der Ehefrau auf persönliche und berufliche Selbstbestimmung.

1969 wird erstmals ein Gesetz verabschiedet, das nichterwerbstätigen Frauen einen Anspruch auf berufliche Bildung, Weiterbildung und den Wiedereinstieg ins Berufsleben sichert.

1971 wird Helga Wex zur Vorsitzenden der Frauenvereinigung gewählt. Unter der Leitung von Helga Wex werden die Themen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Teilzeitarbeit und Jobsharing, beruflicher Wiedereinstieg und Anerkennung von Erziehungsleistungen in der Rentenversicherung thematisiert und vorangetrieben. Auf Initiative der Frauenvereinigung wird 1973 die Enquete-Kommission „Frau und Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages eingerichtet. 1975 gelingt es der Frauenvereinigung um Helga Wex, dass ihr Grundsatzprogramm zur Gleichberechtigung der Frau, das sog. „Dortmunder Programm“ auf dem Bundesparteitag der CDU einstimmig verabschiedet wurde. Ein großer Erfolg!

In Helmut Kohl und Heiner Geißler finden die Frauen Befürworter und Mitstreiter für ihr Gleichberechtigungskonzept. Helmut Kohl bekennt sich nach der Regierungsübernahme im Oktober 1982 erneut dazu, dass Gleichberechtigung selbstverständlich sein muss:

„Unsere freiheitliche Gesellschaft kennt kein bestimmtes Leitbild der Frau, weder das der Hausfrauen noch das der berufstätigen Frau. Immer mehr Frauen sehen im Beruf einen ebenso selbstverständlichen Teil ihrer Lebensplanung wie in der Familie.“

Auf dem Bundesparteitag der CDU am 22./23. März 1985 in Essen gelingt den Frauen in der Union der entscheidende Durchbruch. Das Thema „Frau und Gesellschaft“ wird zur zentralen Aufgabe der Gesellschaftspolitik der CDU erklärt und in den Essener Leitsätzen festgeschrieben. In der Präambel heißt es:

„Die immer noch bestehende Benachteiligung vieler Frauen im Lebensalltag widerspricht dem Auftrag des Grundgesetzes und ist mit den Prinzipien christlich-demokratischer Politik nicht vereinbar. Ohne den Sachverstand und die Kreativität der Frauen kann unsere Gesellschaft die Herausforderungen nicht bestehen, die an eine moderne und humane Industrienation gestellt werden. Die CDU ist davon überzeugt, dass das Ziel einer Gesellschaft mit menschlichem Gesicht nur erreicht werden kann, wenn Frauen auf allen Ebenen und in allen Bereichen an verantwortlicher Stelle mitwirken.“

1986 ist das Jahr, in welchem lange geforderte Verbesserungen für Frauen gesetzlich geregelt werden: Einführung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub, Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rente, deutliche Erhöhung des Kindergeldes und Ausbau der Hilfen für Alleinerziehende.

Rita Süssmuth übernimmt 1986 den Vorsitz der Frauenvereinigung und führt das Werk ihrer Vorgängerin konsequent weiter. Im Februar 1988 erfolgt die Umbenennung in „Frauen Union der CDU“.

Im Einigungsvertrag von 1990 steht der Auftrag „die Gesetzgebung der Gleichberechtigung von Mann und Frau weiter auszubauen und die Rechtslage unter dem Gesichtspunkt der Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gestalten“.

1994 wird in Artikel 3 des Grundgesetzes ergänzt:

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Im gleichen Jahr tritt das zweite Gleichberechtigungsgesetz in Kraft, das die Vereinbarkeit von Familien- und Erwerbsarbeit durch flexiblere Arbeitszeiten und Teilzeitarbeit erleichtert, größere Beschäftigungs- und Aufstiegsmöglichkeiten für Frauen sichert, die Verbesserung der Chancengleichheit sowie den Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz regelt und die Berufung von Frauen in Gremien des Bundes vorschreibt.

In den 90er Jahren wird die Gleichberechtigung durch zahlreiche Gesetze vorangebracht. Dies ist zu einem großen Teil dem Engagement der Frauen Union zu verdanken. Dazu gehören die Anrechnung von Pflegezeiten in der Rentenversicherung, die eigenständige Absicherung von Bäuerinnen, der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab dem 3. Lebensjahr. 1997 wird Vergewaltigung in der Ehe unter Strafe gestellt und die Gesetze gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen Frauenhandel werden verschärft.

Innerparteilich fordert die Bundesvorsitzende der Frauen Union, Rita Süßmuth die Einführung einer Frauenquote, da die Gleichstellung innerhalb der CDU bisher nicht realisiert wurde. 1986 wird das Drittelquorum eingeführt.

An der Schwelle zum 21. Jahrhundert stehen für die Frauen Union Fragen wie nachhaltiges Wirtschaften, Bewahrung der Schöpfung, Zukunft der Arbeit, Europa, aktive Bürgergesellschaft und die Zukunft der Familie im Mittelpunkt ihrer Arbeit.

Die Arbeit der Frauen Union ist heute von alten wie von neuen Herausforderungen geprägt. Dabei gilt ihr Engagement allen Frauen, älteren und jüngeren, Erwerbstätigen wie nicht Erwerbstätigen. Die Frauen Union beschäftigt sich mit Fragen aus allen politischen Bereichen. Sie versteht Frauenpolitik als eine Aufgabe und ein Thema, das in alle Politikfelder gehört.